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Wochenbettbetreuung Unabhängig von der Art der Entbindung haben Sie Anspruch auf Hausbesuche durch eine Hebamme. Bis zum 10. Tag nach der Geburt besucht Sie die Hebamme in der Regel täglich. Später nach Absprache. Von der Krankenkasse werden Besuche bis zwölf Wochen (insgesamt 16-mal) nach der Geburt übernommen. Danach kann Sie die Hebamme zur Stillberatung noch achtmal besuchen. Weitere Besuche werden von der Krankenkasse übernommen, wenn sie ärztlich angeordnet sind (auch vom Haus- oder Kinderarzt).
Die
Hebamme informiert Sie über zusätzliche Angebote.
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