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Wochenbettbetreuung | Rückbildung | Das Baby | Kindergeld & Co. |
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Wochenbettbetreuung Unabhängig von der Art der Entbindung haben Sie Anspruch auf Hausbesuche durch eine Hebamme. Bis zum 10. Tag nach der Geburt besucht Sie die Hebamme in der Regel täglich. Später nach Absprache. Von der Krankenkasse werden Besuche bis acht Wochen nach der Geburt übernommen. Danach kann Sie die Hebamme zur Stillberatung noch zweimal besuchen. Weitere Besuche werden von der Krankenkasse übernommen, wenn sie ärztlich angeordnet sind (auch vom Haus- oder Kinderarzt). Was ist alles in einer Wochenbettbetreuung enthalten?
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Beobachtung des allgemeinen Zustands des Säuglings (Temperatur,
Atmung, Trinkverhalten,
Die
Hebamme informiert Sie über zusätzliche Angebote, die nicht von den
Krankenkassen übernommen werden (z. B. Babyschwimmen, Babymassage,
Yoga nach der Geburt etc.)
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