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Hebammenhilfe

Hebammenhilfe umfasst die Beratung und Betreuung während Schwangerschaft, Geburt, Wochenbett und Stillzeit. Sie ist Beratung, Begleitung und Versorgung von Mutter und Kind. Hebammenhilfe kann von jeder Schwangeren, Gebärenden oder Entbundenen in Anspruch genommen werden.

Die Frau kann sich direkt an die Hebamme wenden. Sie braucht dazu keine Überweisung eines Arztes. Die Kosten übernimmt die Krankenkasse. Privat Versicherte müssen sich über ihre Leistungsansprüche bei ihrer privaten Krankenversicherung informieren.

Für Hebammenhilfe außerhalb der Klinik gibt es freiberuflich tätige Hebammen. Sie sollten sich eine ganz in Ihrer Nähe aussuchen. Zu jedem Zeitpunkt Ihrer Schwangerschaft steht sie Ihnen zur Seite. Während eines Hausbesuchs, in einer Praxis oder am Telefon berät Sie die Hebamme zu allen Fragen rund um Schwangerschaft, Geburt, Wochenbett und Stillzeit. Dazu gehören beispielsweise Ernährung und Lebensweise in der Schwangerschaft, Partnerschaft und Sexualität, Möglichkeiten der Geburtsvorbereitung, Vorbereitung auf das Kind, soziale Hilfen in der Schwangerschaft und nach der Geburt usw.

Bei Schwangerschaftsbeschwerden kann Sie Ihre Hebamme auf Wunsch zu Hause besuchen. Schwangerschaftsbeschwerden können sich in vielfältiger Art äußern, wie z. B. Übelkeit, Unwohlsein und Schmerzen, Ängste und Nöte, die mit der Schwangerschaft zusammenhängen.

Vorbereitung auf die Geburt und das Kind, sachliche Informationen und Gespräche in der Gruppe rund um Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett.

Melden Sie sich frühzeitig zu einem Geburtsvorbereitungskurs an, damit Sie auch einen Platz bekommen. Versäumte Fehlstunden werden nicht von den Kassen übernommen. Es gibt auch die Möglichkeit der Einzelunterweisung auf ärztliche Anordnung (Rezept).